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Dienstag, 13.09.2005

Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung

Reiseversicherung, Versicherungsvergleich im Internet

Eine Reisegepäckversicherung rundet den Versicherungsschutz rund um Ihre Reise ab. Wie schnell ist die Urlaubsfreude getrübt, wenn das Gepäck, die Kamera oder auch Reiseandenken abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. In diesem Fall gleicht die Reisegepäckversicherung den finanziellen Verlust aus. Versichern können Sie Ihr Gepäck auf allen Urlaubsreisen, die nicht länger als 42 Tage dauern. Je nach Wert Ihres Gepäcks bieten wir Ihnen drei Stufen des Versicherungsschutzes an: 1.500 (economy), 3.000 (business) oder 4.500 EURO (first) mit entsprechend angepassten Prämien.

(travelsecure)

>>Hier geht´s zum Vergleichsrechner!

Reiseversicherung, Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittversicherung

Als Frühbucher oder auch als Familie mit kleinen Kindern müssen Sie immer mit dem Unvorhergesehenen rechnen. Oft ist dann der Reiseantritt nicht möglich. Die meisten Veranstalter verlangen in diesem Fall die Zahlung des vollen Reisepreises oder eines wesentlichen Teils davon als Stornogebühr. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Verlust und erstattet die Stornokosten bei. Tod, schwerer Krankheit oder unerwartete schwere Erkrankung Unerwartete Impfunverträglichkeit Schwangerschaft Schaden am Eigentum Verlust des Arbeitsplatzes Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität Die Versicherung erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.

(travelsecure)

Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert. Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.

Jedoch stellen niedergelassene Ärzte selbst in diesen Ländern oft Privatrechnungen aus, die meistens sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet. Außerhalb der o.g. Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt nicht krankenversichert! Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen!

Doch auch für privat Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung oft sinnvoll, da nicht in jedem Versicherungsvertrag der medizinisch notwendige Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall eingeschlossen ist.

Sind Sie ein privat versicherter Beamter/Beamtin, so ist eine Auslandskrankenversicherung unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport und für alle anderen medizinischen Leistungen erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland verlangt würden.

Was die Auslandsreisekrankenversicherung u.a. bietet:

Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes


Bitte beachten Sie:

Keine Gesundheitsprüfung
Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.
Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden
Höchstalter für den Vertragsabschluss bis 42 Tage ist das 79. Lebensjahr und bei Reisen bis 365 Tage das 69. Lebensjahr

(travelsecure)

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